Name: | Ausche |
Eintrag: | Man, das wird ja nen richtig tolles Fest dies Jahr :-( Nach dem Artikel in der DLZ ist die Pfingstfete nichts mehr wert! Alles, aber auch alles was dieses eigentlich geniale Fest auszeichnete ist dahin, respekt!!! |
Name: | Melli |
Eintrag: | Hallöchen, was ist denn, wenn man nachts irgendwann nach Hause fahren möche??? Wenn auf dem Parkplatz Fahrverbot ist, kann man dann nachts ja auch nicht los fahren...!!! |
Kommentar vom 22.04.2006 um 17:24:08: Natürlich darf man nach Hause fahren , es muß auch nicht mitten in der Nacht sein. Die Ordner werden schon unterscheiden können ob jemand aus Jux und Dollerei rumfährt oder ob er die Veranstaltung verlassen möchte. |
Name: | bethik |
Eintrag: | Moin moin freu mich schon seit letztes jahr wieder auf die pfingstfete das wird bestimmt wieder geil. www.wolfspakt.de/spiel.php?id=11467 |
Name: | Sabrina |
Eintrag: | Hier für alle die nicht wissen, was ist JuSchG geregelt ist. § 5: Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (darunter fällt auch die Pfingstfete) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. |
Name: | Genaues lesen hilft |
Eintrag: | Ist es so schwer zu verstehen, dass nur PKWs auf den Parkplatz dürfen? Alles was in den PKW passt darf rauf (solange es kein Müll ist) Anänger jeglicher Art sind tabu! LKWs, Trecker usw. kommen nicht aufs Festgelände und werden weitergeleitet!! |
Name: | laura |
Eintrag: | ab wieviel jahren darf man zur pfingstfete? |
Kommentar vom 21.04.2006 um 18:35:33: wir baachten das Jugendschutzgesetz
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Name: | machauer |
Eintrag: | hab mitbekommen oder gesehen dass dort auch bungeejumping sein soll. hab noch einen gutschein den ich günstig hergeben würde. hab zu viel schiss. was geht eigentlich so auf dem fest? liebe grüße thomasmachauer@aol.com fals interesse wegen bungeejumping besteht. |
Name: | ICH |
Eintrag: | mensch leute das doch scheise ihr macht nen landjugend party wo keine TRECKER erlaubt sind konnt ihr nicht die platzordnung endern so das man mit dem trecker rauf kann aber nich fahren darf!!! wer doch fehert muss halt runter....... ich habe leider kein auto und wohlte halt mit dem TRECKER kommen nur ich und nen freund und wohlten dan daneben zehlten wehre das nich ne ide..... ; ) Denkt mal drüber nach DANKE...ICH..... |
Kommentar vom 21.04.2006 um 09:36:06: Es ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt mit einem Trecker zu einem fest zu fahren.
Trecker dürfen nur für
landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
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Name: | Stefan |
Eintrag: | ENDLICH! :) Ich freu mich! Die Platzordnung ist gerechtfertigt! Sehr vernünftige Änderungen! :) |
Name: | Hertha |
Eintrag: | PKW ist OK aber was denn mit PKW Anhängern dürfen die denn mit auf den Platz? Was ist zum Beispiel mit einem LT Wohnmobil und ähnlichen? MFG Hertha |
Kommentar vom 20.04.2006 um 18:36:41: Ein Wohnmobil ist doch kein PKW oder jedenfalls nicht für die Polizei.
Ansonsten siehe im Fahrzeugschein nach , steht dort PKW , dann ja , sonst nein
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