Name: | leni |
Eintrag: | hey... also leute pfingsten geht wieder die party... ich find die neuen regeln echt okay hoffen wir mal das sich auch alle dran halten bin denn freu mich lena |
Name: | ögert |
Eintrag: | Hmm Bock hab ich auf jeden Fall wieder... Aber ohne Trecker und Viehhänger ist das nicht das selbe! |
Name: | Rote Locke |
Eintrag: | Datf man da auch zelten weiss das jemand sicher???? |
Kommentar vom 16.05.2006 um 21:36:50: ja sicher |
Name: | hans |
Eintrag: | Voll bock auf die party |
Name: | Thorben |
Eintrag: | moin moin.ich hätte da auch mal ein paar fragen....da es ja dieses jahr verboten ist,mit viehhänger zu kommen braucht man halt ne andere perspektive.dürfte man denn mit auto und ahanger kommen?und den anhänger dann auf dem parkplatz stehen lassen?wie sieht es mit der polizei aus?würden die uns abfangen?was wäre denn sonst noch so einzuhalten dieses jahr!ich bitte sie um eine ersthafte antwort!gruß die steinburger jungs!!!! |
Kommentar vom 16.05.2006 um 09:14:21: PKW anhänger ist erlaubt,
nur kein Stroh oder Sperrmüll mitbringen .
Grill , Tische , Bänke , Stühle , alles was Spaß macht ist nicht verboten |
Name: | lisa |
Eintrag: | Was ist wenn ich 16 mit einer schrieftlichen erlaubnis und eine über 18 jahre alte person auf dem gelände erwischt werden? ich darf dann doch trotzdem bleiben oder? |
Kommentar vom 16.05.2006 um 09:15:32: das steht ja im Jugendschutzgesetz |
Name: | christoph |
Eintrag: | Aber leuchtet ein |
Name: | christoph |
Eintrag: | Dann machen wir sie einen Monat später und fahren nebenbei Silo ,ganz einfach! |
Name: | Ingeborg |
Eintrag: | Wenn ich nun ein Landwirtschaftlichesfahrzeug mit einem schwarzen Nummerschild mitbringe, ist es dann in dem Sinne kein Landwirtschaftlichesfahrzeug mehr !!! Also darf ich dann auf den Parkplatz oder nicht???? |
Kommentar vom 16.05.2006 um 13:02:41: was für ein Fahrzeug möchtest Du dann mitbringen ?
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Name: | christoph |
Eintrag: | Warum eigentlich keine Trecker mehr?Ist das jetzt hautpsächlich wegen dem Unfall im letzten Jahr?Hab gehört daß das auch wegen dem erheblichen Flurschaden sein soll. |
Kommentar vom 14.05.2006 um 20:06:44: Trecker sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nur zu
landwirtschaftlichen Zwecken benutzt werden
Die Pfingstfete ist aber laut Polizei kein landwirtschaftlicher Zweck. |